Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand Oktober 2026
1. Geltung
1.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten zwischen uns (Smartbit SG OG) und natürlichen und juristischen Personen (kurz Kunde) für das gegenständliche Rechtsgeschäft sowie gegenüber unternehmerischen Kunden auch für alle hinkünftigen Geschäfte, selbst wenn im Einzelfall, insbesondere bei künftigen Ergänzungs- oder Folgeaufträgen darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wird.
1.2. Es gilt gegenüber unternehmerischen Kunden jeweils die bei Vertragsabschluss aktuelle Fassung unserer AGB, abrufbar auf unserer Homepage (www.smartbit.at/agb) und wurden diese auch an den Kunden übermittelt.
1.3. Wir kontrahieren ausschließlich unter Zugrundelegung unserer AGB.
1.4. Geschäftsbedingungen des Kunden oder Änderungen bzw. Ergänzungen unserer AGB bedürfen zu ihrer Geltung unserer ausdrücklichen –gegenüber unternehmerischen Kunden schriftlichen –Zustimmung.
1.5. Geschäftsbedingungen des Kunden werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nach Eingang bei uns nicht ausdrücklich widersprechen.
2. Angebot/Vertragsabschluss
2.1. Unsere Angebote sind unverbindlich.
2.2. Zusagen, Zusicherungen und Garantien unsererseits oder von diesen AGB abweichende Vereinbarungen im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss werden gegenüber unternehmerischen Kunden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich.
2.3. In Katalogen, Preislisten, Prospekten, Anzeigen auf Messeständen, Rundschreiben, Werbeaussendungen oder anderen Medien (Informationsmaterial) angeführte Informationen über unsere Produkte und Leistungen, die nicht uns zuzurechnen sind, hat der Kunde – sofern der Kunde diese seiner Entscheidung zur Beauftragung zugrunde legt – uns darzulegen. Diesfalls können wir zu deren Richtigkeit Stellung nehmen. Verletzt der Kunde diese Obliegenheit, sind derartige Angaben unverbindlich, soweit diese nicht ausdrücklich – unternehmerischen Kunden gegenüber schriftlich – zum Vertragsinhalt erklärt wurden. 2.4. Kostenvoranschläge werden ohne Gewähr erstellt und sind entgeltlich. Verbraucher werden vor Erstellung des Kostenvoranschlages auf die Kostenpflicht hingewiesen. Erfolgt eine Beauftragung mit sämtlichen im Kostenvoranschlag umfassten Leistungen, wird der gegenständlichen Rechnung das Entgelt für den Kostenvoranschlag gutgeschrieben.
3. Preise
3.1. Preisangaben sind grundsätzlich nicht als Pauschalpreis zu verstehen.
3.2. Für vom Kunden angeordnete Leistungen, die im ursprünglichen Auftrag keine Deckung finden, besteht Anspruch auf angemessenes Entgelt.
3.3. Preisangaben verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer und ab Lager. Verpackungs-, Transport-. Verladungs- und Versandkosten sowie Zoll und Versicherung gehen zu Lasten des unternehmerischen Kunden. Verbrauchern als Kunden gegenüber werden diese Kosten nur verrechnet, wenn dies einzelvertraglich ausverhandelt wurde. Wir sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung verpflichtet, Verpackung zurückzunehmen.
3.4. Die fach- und umweltgerechte Entsorgung von Altmaterial hat der Kunde zu veranlassen. Werden wir gesondert hiermit beauftragt, ist dies vom Kunden zusätzlich im hierfür vereinbarten Ausmaß, mangels Entgeltsvereinbarung angemessen zu vergüten.
3.5. Wir sind aus eigenem berechtigt, wie auch auf Antrag des Kunden verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Entgelte anzupassen, wenn Änderungen im Ausmaß von zumindest 10% hinsichtlich (a) der Lohnkosten durch Gesetz, Verordnung, Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarungen oder (b) anderer zur Leistungserbringung notwendiger Kostenfaktoren wie Materialkosten aufgrund von Empfehlungen der Paritätischen Kommissionen oder von Änderungen der nationalen bzw. Weltmarktpreise für Rohstoffe, Änderungen relevanter Wechselkurse, etc. seit Vertragsabschluss eingetreten sind. Die Anpassung erfolgt in dem Ausmaß, in dem sich die tatsächlichen Herstellungskosten im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ändern gegenüber jenen im Zeitpunkt der tatsächlichen Leistungserbringung, sofern wir uns nicht in Verzug befinden.
3.6. Das Entgelt bei Dauerschuldverhältnissen wird als wertgesichert nach dem VPI 2010 vereinbart und erfolgt dadurch eine Anpassung der Entgelte. Als Ausgangsbasis wird der Monat zu Grunde gelegt, in dem der Vertrag abgeschlossen wurde.
3.7. Verbrauchern als Kunden gegenüber erfolgt bei Änderung der Kosten eine Anpassung des Entgelts gemäß Punkt 3.5 sowie bei Dauerschuldverhältnisses gemäß Punkt 3.6 nur bei einzelvertraglicher Aushandlung, wenn die Leistung innerhalb von zwei Monaten nach Vertragsabschluss zu erbringen ist.
3.8. Erfolgt die Abrechnung nach Aufmaßen, und ist eine gemeinsame Ermittlung der Aufmaße vereinbart, hat der Kunde bei Fernbleiben trotz zeitgerechter Einladung zu beweisen, dass die ermittelten Ausmaße nicht richtig festgestellt wurden.
4. Beigestellte Ware (Beistellungen)
4.1. Werden Geräte oder sonstige Materialien vom Kunden beigestellt, sind wir berechtigt, dem Kunden einen Zuschlag von 15% des Werts der beigestellten Geräte bzw. des Materials zu berechnen.
4.2. Solche Beistellungen des Kunden sind nicht Gegenstand von Gewährleistung. Die Qualität und Betriebsbereitschaft der Beistellungen liegt in der Verantwortung des Kunden.
5. Zahlung
5.1. 50% wird bei Vertragsabschluss, 25% bei Leistungsbeginn und der Rest nach Leistungsfertigstellung fällig.
5.2. Die Berechtigung zu einem Skontoabzug bedarf einer ausdrücklichen, gegenüber unternehmerischen Kunden schriftlichen – Vereinbarung.
5.3. Vom Kunden vorgenommene Zahlungswidmungen auf Überweisungsbelegen sind für uns nicht verbindlich.
5.4. Gegenüber Unternehmern als Kunden sind wir gemäß § 456 UGB bei verschuldetem Zahlungsverzug dazu berechtigt, 9,2% Punkte über dem Basiszinssatz zu verrechnen. Gegenüber Verbrauchern berechnen wir einen Zinssatz iHv 4%.
5.5. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten, gegenüber Verbrauchern als Kunden jedoch nur, wenn dies im Einzelnen ausgehandelt wird.
5.6. Kommt der unternehmerische Kunde im Rahmen anderer mit uns bestehender Vertragsverhältnisse in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, die Erfüllung unserer Verpflichtungen aus diesem Vertrag bis zur Erfüllung durch den Kunden einzustellen.
5.7. Wir sind dann auch berechtigt, alle Forderungen für bereits erbrachte Leistungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Kunden fällig zu stellen. Dies gegenüber Verbrauchern als Kunden nur für den Fall, dass eine rückständige Leistung zumindest seit sechs Wochen fällig ist und wir unter Androhung dieser Folge den Kunden unter Setzung einer Nachfrist von mindestens zwei Wochen erfolglos gemahnt haben.
5.8. Eine Aufrechnungsbefugnis steht dem Kunden nur insoweit zu, als Gegenansprüche gerichtlich festgestellt oder von uns anerkannt worden sind. Verbrauchern als Kunden steht eine Aufrechnungsbefugnis auch zu, soweit Gegenansprüche im rechtlichen Zusammenhang mit der Zahlungsverbindlichkeit des Kunden stehen, sowie bei Zahlungsunfähigkeit unseres Unternehmens.
5.9. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist verfallen gewährte Vergütungen (Rabatte, Abschläge u.a.) und werden der Rechnung zugerechnet.
5.10. Der Kunde verpflichtet sich im Falle von Zahlungsverzug, die zur Einbringlichmachung notwendigen und zweckentsprechenden Kosten (Mahnkosten, Inkassospesen, Rechtsanwaltskosten etc.) an uns zu ersetzen. Insbesondere verpflichtet sich der Kunde bei verschuldetem Zahlungsverzug zur Bezahlung von Mahnspesen pro Mahnung soweit dies im angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung steht.
6. Bonitätsprüfung
6.1. Der Kunde erklärt sein ausdrückliches Einverständnis, dass seine Daten ausschließlich zum Zwecke des Gläubigerschutzes an die staatlich bevorrechteten Gläubigerschutzverbände Alpenländischer Kreditorenverband (AKV), Österreichischer Verband Creditreform (ÖVC), Insolvenzschutzverband für Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerinnen (ISA) und Kreditschutzverband von 1870(KSV) übermittelt werden dürfen.
7. Mitwirkungspflichten des Kunden
7.1. Unsere Pflicht zur Leistungsausführung beginnt frühestens, sobald der Kunde alle baulichen, technischen sowie rechtlichen Voraussetzungen zur Ausführung geschaffen hat, die im Vertrag oder in vor Vertragsabschluss dem Kunden erteilten Informationen umschrieben wurden oder der Kunde aufgrund einschlägiger Fachkenntnis oder Erfahrung kennen musste.
7.2. Insbesondere hat der Kunde vor Beginn der Leistungsausführung die nötigen Angaben über die Lage verdeckt geführter Strom-, Gas- und Wasserleitungen oder ähnlicher Vorrichtungen, Fluchtwege, sonstige Hindernisse baulicher Art, sonstige mögliche Störungsquellen, Gefahrenquellen sowie die erforderlichen statischen Angaben und allfällige diesbezügliche projektierte Änderungen unaufgefordert zur Verfügung zu stellen.
7.3. Auftragsbezogene Details zu den notwendigen Angaben können bei uns erfragt werden.
7.4. Kommt der Kunde dieser Mitwirkungspflicht nicht nach, ist – ausschließlich im Hinblick auf die infolge falscher Kundenangaben nicht voll gegebene Leistungsfähigkeit – unsere Leistung nicht mangelhaft.
7.5. Der Kunde hat die erforderlichen Bewilligungen Dritter sowie Meldungen und Bewilligungen durch Behörden (zB Anmeldung Strombezug) auf seine Kosten zu veranlassen. Auf diese weisen wir im Rahmen des Vertragsabschlusses hin, sofern nicht der Kunde darauf verzichtet hat oder der unternehmerische Kunden aufgrund Ausbildung oder Erfahrung über solches Wissen verfügen musste.
7.6. Die für die Leistungsausführung einschließlich des Probebetriebes erforderliche(n) Energie und Wassermengen sind vom Kunden auf dessen Kosten beizustellen.
7.7. Ebenso haftet der Kunde dafür, dass die technischen Anlagen, wie etwa Zuleitungen, Verkabelungen, Netzwerke und dergleichen in technisch einwandfreien und betriebsbereiten Zustand sowie mit den von uns herzustellenden Werken oder Kaufgegenständen kompatibel sind.
7.8. Wir sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, diese Anlagen gegen gesondertes Entgelt zu überprüfen.
7.9. Der Kunde hat uns für die Zeit der Leistungsausführung kostenlos versperrbare Räume für den Aufenthalt der Arbeiter sowie für die Lagerung von Werkzeugen und Materialien zur Verfügung zu stellen.
8. Leistungsausführung
8.1. Wir sind lediglich dann verpflichtet, nachträgliche Änderungs- und Erweiterungswünsche des Kunden zu berücksichtigen, wenn sie aus technischen Gründen erforderlich sind, um den Vertragszweck zu erreichen.
8.2. Dem unternehmerischen Kunden zumutbare sachlich gerechtfertigte geringfügige Änderungen unserer Leistungsausführung gelten als vorweg genehmigt. Gegenüber Verbrauchern besteht dieses Recht nur, wenn es im Einzelfall ausgehandelt wird.
8.3. Kommt es nach der Auftragserteilung aus welchen Gründen auch immer zu einer Abänderung oder Ergänzung des Auftrages, so verlängert sich die Liefer/ Leistungsfrist um einen angemessenen Zeitraum.
8.4. Wünscht der Kunde nach Vertragsabschluss eine Leistungsausführung innerhalb eines kürzeren Zeitraums, stellt dies eine Vertragsänderung dar. Hierdurch können Überstunden notwendig werden und/oder durch die Beschleunigung der Materialbeschaffung Mehrkosten auflaufen und erhöht sich das Entgelt im Verhältnis zum notwendigen Mehraufwand angemessen. 8.5. Sachlich (zB Anlagengröße, Baufortschritt, u.a.) gerechtfertigte Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig und können gesondert in Rechnung gestellt werden.
9. Leistungsfristen und Termine
9.1. Fristen und Termine verschieben sich bei höherer Gewalt, Streik, nicht vorhersehbare und von uns nicht verschuldete Verzögerung unserer Zulieferer oder sonstigen vergleichbaren Ereignissen, die nicht in unserem Einflussbereich liegen (zB schlechte Witterung), in jenem Zeitraum, währenddessen das entsprechende Ereignis andauert. Davon unberührt bleibt das Recht des Kunden auf Rücktritt vom Vertrag bei Verzögerungen, die eine Bindung an den Vertrag unzumutbar machen.
9.2. Werden der Beginn der Leistungsausführung oder die Ausführung durch den Kunden zuzurechnende Umstände verzögert oder unterbrochen, insbesondere aufgrund der Verletzung der Mitwirkungspflichten gemäß Punkt 7. dieser AGB, so werden Leistungsfristen entsprechend verlängert und vereinbarte Fertigstellungstermine entsprechend hinausgeschoben
9.3. Wir sind berechtigt, für die dadurch notwendige Lagerung von Materialien und Geräten und dergleichen in unserem Betrieb 3% des Rechnungsbetrages je begonnenen Monat der Leistungsverzögerung zu verrechnen, wobei die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung sowie dessen Abnahmeobliegenheit hiervon unberührt bleibt.
9.4. Unternehmerischen Kunden gegenüber sind Liefer- und Fertigstellungstermine nur verbindlich, wenn deren Einhaltung schriftlich zugesagt wurde.
9.5. Bei Verzug mit der Vertragserfüllung durch uns steht dem Kunden ein Recht auf Rücktritt vom Vertrag nach Setzung einer angemessenen Nachfrist zu. Die Setzung der Nachfrist hat schriftlich (von unternehmerischen Kunden mittels eingeschriebenen Briefs) unter gleichzeitiger Androhung des Rücktritts zu erfolgen.
10. Hinweis auf Beschränkung des Leistungsumfanges
10.1. Im Rahmen von Montage- und Instandsetzungsarbeiten können Schäden (a) an bereits vorhandenen (Rohr-)Leitungen, Geräten als Folge nicht erkennbarer (insbesondere baulicher) Gegebenheiten oder Materialfehler des vorhandenen Bestands (b) bei Stemmarbeiten in bindungslosem Mauerwerk entstehen. Solche Schäden sind von uns nur zu verantworten, wenn wir diese schuldhaft verursacht haben.
10.2. Bei behelfsmäßigen Instandsetzungen besteht lediglich eine sehr beschränkte und den Umständen entsprechende Haltbarkeit.
10.3. Vom Kunden ist bei behelfsmäßiger Instandsetzung umgehend eine fachgerechte Instandsetzung zu veranlassen.
11. Gefahrtragung
11.1. Für den Gefahrenübergang bei Übersendung der Ware an den Verbraucher gilt § 7b KSchG.
11.2. Auf den unternehmerischen Kunden geht die Gefahr über, sobald wir den Kaufgegenstand, das Material oder das Werk zur Abholung im Werk oder Lager bereithalten, dieses selbst anliefern oder an einen Transporteur übergeben.
11.3. Der unternehmerische Kunde wird sich gegen dieses Risiko entsprechend versichern. Wir verpflichten uns, eine Transportversicherung über schriftlichen Wunsch des Kunden auf dessen Kosten abzuschließen. Der Kunde genehmigt jede verkehrsübliche Versandart.
12. Annahmeverzug
12.1. Gerät der Kunde länger als 2 Wochen in Annahmeverzug (Verweigerung der Annahme, Verzug mit Vorleistungen oder anders), und hat der Kunde trotz angemessener Nachfristsetzung nicht für die Beseitigung der ihm zuzurechnenden Umstände gesorgt, welche die Leistungsausführung verzögern oder verhindern, dürfen wir bei aufrechtem Vertrag über die für die Leistungsausführung spezifizierten Geräte und Materialien anderweitig verfügen, sofern wir im Fall der Fortsetzung der Leistungsausführung diese innerhalb einer den jeweiligen Gegebenheiten angemessenen Frist nachbeschaffen.
12.2. Bei Annahmeverzug des Kunden sind wir ebenso berechtigt, bei Bestehen auf Vertragserfüllung die Ware bei uns einzulagern, wofür uns eine Lagergebühr in Höhe von 3% des Warenwertes pro Monat zusteht.
12.3. Davon unberührt bleibt unser Recht, das Entgelt für erbrachte Leistungen fällig zu stellen und nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.
12.4. Die Geltendmachung eines höheren Schadens ist zulässig. Gegenüber Verbrauchern besteht dieses Recht nur, wenn es im Einzelfall ausgehandelt wird.
13. Eigentumsvorbehalt
13.1. Die von uns gelieferte, montierte oder sonst übergebene Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
13.2. Eine Weiterveräußerung ist nur zulässig, wenn uns diese rechtzeitig vorher unter Angabe des Namens und der Anschrift des Käufers bekannt gegeben wurde und wir der Veräußerung zustimmen.
13.3. Im Fall unserer Zustimmung gilt die Kaufpreisforderung des unternehmerischen Kunden bereits jetzt als an uns abgetreten.
13.4. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, sind wir bei angemessener Nachfristsetzung berechtigt, die Vorbehaltsware herauszuverlangen. Gegenüber Verbrauchern als Kunden dürfen wir dieses Recht nur ausüben, wenn zumindest eine rückständige Leistung des Verbrauchers seit mindestens sechs Wochen fällig ist und wir ihn unter Androhung dieser Rechtsfolge und unter Setzung einer Nachfrist von mindestens zwei Wochen erfolglos gemahnt haben.
13.5. Der Kunde hat uns von der Eröffnung des Konkurses über sein Vermögen oder der Pfändung unserer Vorbehaltsware unverzüglich zu verständigen.
13.6. Wir sind berechtigt, zur Geltendmachung unseres Eigentumsvorbehaltes den Standort der Vorbehaltsware soweit für den Kunden zumutbar zu betreten; dies nach angemessener Vorankündigung.
13.7. Notwendige und zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung angemessene Kosten trägt der Kunde.
13.8. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird.
13.9. Die zurückgenommene Vorbehaltsware dürfen wir gegenüber unternehmerischen Kunden freihändig und bestmöglich verwerten.
13.10. Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer Forderungen darf der Leistungs-/Kaufgegenstand weder verpfändet, sicherungsübereignet oder sonst wie mit Rechten Dritter belastet werden. Bei Pfändung oder sonstiger Inanspruchnahme ist der Kunde verpflichtet, auf unser Eigentumsrecht hinzuweisen und uns unverzüglich zu verständigen
14. Schutzrechte Dritter
14.1. Bringt der Kunde geistige Schöpfungen oder Unterlagen bei und werden hinsichtlich solcher Schöpfungen, Schutzrechte Dritter geltend gemacht, so sind wir berechtigt, die Herstellung des Liefergegenstandes auf Risiko des Auftraggebers bis zur Klärung der Rechte Dritter einzustellen, und den Ersatz der von uns aufgewendeten notwendigen und zweckentsprechenden Kosten zu beanspruchen, außer die Unberechtigtheit der Ansprüche ist offenkundig.
14.2. Der Kunde hält uns diesbezüglich schad- und klaglos.
14.3. Ebenso können wir den Ersatz von uns aufgewendeter notwendiger und nützlicher Kosten vom Kunden verlangen.
14.4. Wir sind berechtigt, von unternehmerischen Kunden für allfällige Prozesskosten angemessene Kostenvorschüsse zu verlangen.
15. Unser geistiges Eigentum
15.1. Pläne, Skizzen, Programmierarbeiten, Kostenvoranschläge und sonstige Unterlagen, die von uns beigestellt oder durch unseren Beitrag entstanden sind, bleiben unser geistiges Eigentum.
15.2. Die Verwendung solcher Unterlagen außerhalb der bestimmungsgemäßen Nutzung, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung und Zur-Verfügung-Stellung einschließlich auch nur auszugsweisen Kopierens bedarf unserer ausdrücklicher Zustimmung.
15.3. Der Kunde verpflichtet sich weiteres zur Geheimhaltung des ihm aus der Geschäftsbeziehung zugegangenen Wissens Dritten gegenüber.
16. Gewährleistung
16.1. Es gelten die Bestimmungen über die gesetzliche Gewährleistung.
16.2. Die Gewährleistungsfrist für unsere Leistungen beträgt gegenüber unternehmerischen Kunden ein Jahr ab Übergabe.
16.3. Der Zeitpunkt der Übergabe ist mangels abweichender Vereinbarung (z.B. förmliche Abnahme) der Fertigstellungszeitpunkt, spätestens wenn der Kunde die Leistung in seine Verfügungsmacht übernommen hat oder die Übernahme ohne Angabe von Gründen verweigert hat.
16.4. Ist eine gemeinsame Übergabe vorgesehen und bleibt der Kunde dem ihm mitgeteilten Übergabetermin fern, gilt die Übernahme als an diesem Tag erfolgt.
16.5. Behebungen eines vom Kunden behaupteten Mangels stellen kein Anerkenntnis dieses vom Kunden behauptenden Mangels dar.
16.6. Zur Mängelbehebung sind uns seitens des unternehmerischen Kunden zumindest zwei Versuche einzuräumen.
16.7. Ein Wandlungsbegehren können wir durch Verbesserung oder angemessene Preisminderung abwenden, sofern es sich um keinen wesentlichen und unbehebbaren Mangel handelt.
16.8. Sind die Mängelbehauptungen des Kunden unberechtigt, ist der Kunde verpflichtet, uns entstandene Aufwendungen für die Feststellung der Mängelfreiheit oder Fehlerbehebung zu ersetzen.
16.9. Der unternehmerische Kunde hat stets zu beweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt bereits vorhanden war.
16.10. Mängel am Liefergegenstand, die der unternehmerische Kunde bei ordnungsgemäßem Geschäftsgang nach Ablieferung durch Untersuchung festgestellt hat oder feststellen hätte müssen sind unverzüglich, spätestens 2 Tage nach Übergabe an uns schriftlich anzuzeigen.
16.11. Eine etwaige Nutzung oder Verarbeitung des mangelhaften Leistungsgegenstandes, durch welche ein weitergehender Schaden droht oder eine Ursachenerhebung erschwert oder verhindert wird, ist vom Kunden unverzüglich einzustellen, soweit dies nicht unzumutbar ist.
16.12. Wird eine Mängelrüge nicht rechtzeitig erhoben, gilt die Ware als genehmigt.
16.13. Die mangelhafte Lieferung oder Proben davon sind – sofern wirtschaftlich vertretbar – vom unternehmerischen Kunden an uns zu retournieren. Im Zusammenhang mit der Mängelbehebung entstehende Transport- und Fahrtkosten gehen zu Lasten des Kunden. Die mangelhafte Lieferung oder Proben davon sind – sofern wirtschaftlich vertretbar – vom unternehmerischen Kunden an uns zu retournieren.
16.14. Den Kunden trifft die Obliegenheit, eine unverzügliche Mangelfeststellung durch uns zu ermöglichen.
16.15. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn die technischen Anlagen des Kunden wie etwa Zuleitungen, Verkabelungen u.ä. nicht in technisch einwandfreiem und betriebsbereitem Zustand oder mit den gelieferten Gegenständen nicht kompatibel sind, soweit dieser Umstand kausal für den Mangel ist.
16.16. Keinen Mangel begründet der Umstand, dass das Werk zum vereinbarten Gebrauch nicht voll geeignet ist, wenn dies ausschließlich auf abweichende tatsächliche Gegebenheiten von den uns im Zeitpunkt der Leistungserbringung vorgelegenen Informationen basiert, weil der Kunde seinen Mitwirkungspflichten gemäß Punkt 7. nicht nachkommt.
17. Haftung
17.1. Wegen Verletzung vertraglicher oder vorvertraglicher Pflichten, insbesondere wegen Unmöglichkeit, Verzug etc. haften wir bei Vermögensschäden nur in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit aufgrund der technischen Besonderheiten.
17.2. Gegenüber unternehmerischen Kunden ist die Haftung beschränkt mit dem Haftungshöchstbetrag einer allenfalls durch uns abgeschlossenen Haftpflichtversicherung.
17.3. Diese Beschränkung gilt auch hinsichtlich des Schadens an einer Sache, die wir zur Bearbeitung übernommen haben. Gegenüber Verbrauchern gilt dies jedoch nur dann, wenn dies einzelvertraglich ausgehandelt wurde.
17.4. Schadenersatzansprüche unternehmerischer Kunden sind bei sonstigem Verfall binnen zwei Jahre gerichtlich geltend zu machen.
17.5. Der Haftungsausschluss umfasst auch Ansprüche gegen unsere Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfe aufgrund Schädigungen, die diese dem Kunden – ohne Bezug auf einen Vertrag ihrerseits mit dem Kunden – zufügen.
17.6. Unsere Haftung ist ausgeschlossen für Schäden durch unsachgemäße Behandlung oder Lagerung, Überbeanspruchung, Nichtbefolgen von Bedienungs- und Installationsvorschriften, fehlerhafter Montage, Inbetriebnahme, Wartung, Instandhaltung durch den Kunden oder nicht von uns autorisierte Dritte, oder natürliche Abnutzung, sofern dieses Ereignis kausal für den Schaden war. Ebenso besteht der Haftungsausschluss für Unterlassung notwendiger Wartungen, sofern wir nicht vertraglich die Pflicht zur Wartung übernommen haben.
17.7. Wenn und soweit der Kunde für Schäden, für die wir haften, Versicherungsleistungen durch eine eigene oder zu seinen Gunsten abgeschlossen Schadenversicherung (z.B. Haftpflichtversicherung, Kasko, Transport, Feuer, Betriebsunterbrechung und andere) in Anspruch nehmen kann, verpflichtet sich der Kunde zur Inanspruchnahme der Versicherungsleistung und beschränkt sich unsere Haftung insoweit auf die Nachteile, die dem Kunden durch die Inanspruchnahme dieser Versicherung entstehen (z.B. höhere Versicherungsprämie).
18. Salvatorische Klausel
18.1. Sollten einzelne Teile dieser AGB unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Teile nicht berührt.
18.2. Wir, wie ebenso wie der unternehmerische Kunde, verpflichten uns jetzt schon, gemeinsam – ausgehend vom Horizont redlicher Vertragsparteien – eine Ersatzregelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis der unwirksamen Bedingung am nächsten kommt.
19. Allgemeines
19.1. Es gilt österreichisches Recht
19.2. Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
19.3. Erfüllungsort ist der Sitz des Unternehmens (Krakaudorf 115g, 8854 Krakau).
19.4. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis oder künftigen Verträgen zwischen uns und dem unternehmerischen Kunden ergebenden Streitigkeiten ist das für unseren Sitz örtlich zuständige Gericht. Gerichtsstand für Verbraucher, sofern dieser seinen Wohnsitz im Inland hat, ist das Gericht, in dessen Sprengel der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat.
20. VoIP
20.1. Dieser Abschnitt 20 gilt für unsere Telefoniedienste (nummerngebundene interpersonelle Kommunikationsdienste) sowie für Telefonanlage, Endgeräte und Betreuung, die im selben Angebot vereinbart sind (zusammen „VoIP-Dienste“). Telefoniedienste bieten wir Unternehmern, Organisationen ohne Gewinnerzielungsabsicht und Behörden in Österreich an.
20.2. SIP-Trunk, Rufnummern und Netz betreibt die Net4You Internet GmbH, Tiroler Straße 80, 9500 Villach, FN 132428 y (kurz „Net4You“). Wir liefern, betreiben und betreuen die Telefonanlage und verkaufen die Telefonie der Net4You im eigenen Namen weiter; Vertragspartner des Kunden für alle VoIP-Dienste sind ausschließlich wir. Wartung, Verfügbarkeit und Störungen von SIP-Trunk und Netz liegen im Bereich der Net4You; ihre Bedingungen dafür geben wir an den Kunden weiter.
20.3. Die Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen der Net4You in der bei Vertragsabschluss geltenden Fassung (kurz „Net4You-AGB“), abrufbar unter https://www.net4you.net/agb, gelten für deren Leistung ergänzend und werden dem Kunden überbunden; er hält die Pflichten daraus auch uns gegenüber ein und hält uns gegenüber Ansprüchen der Net4You aus deren Verletzung schad- und klaglos.
20.4. Für VoIP-Dienste gilt diese Rangfolge: das vom Kunden angenommene Angebot, dieser Abschnitt 20, die Punkte 1 bis 19 dieser AGB, die Net4You-AGB. Die Punkte 3.1, 3.5, 3.6, 4.1, 5.1, 5.6, 5.7, 8.2, 9.3, 9.5, 12, 16.2, 16.10 und 19.4 gelten für VoIP-Dienste nicht.
20.5. Wo diese AGB für VoIP-Dienste Schriftform verlangen, genügen eine E-Mail oder eine elektronische Unterschrift.
20.6. Die Mindestvertragsdauer beträgt 24 Monate, auf Wunsch gegen Aufpreis laut Preisblatt zwölf Monate; sie beginnt am Monatsersten nach Beginn der Leistungserbringung. Die Leistungen desselben Angebots bilden ein Paket, für das diese Regeln gemeinsam gelten. Danach läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat schriftlich gekündigt werden; eine ordentliche Kündigung des Kunden wirkt frühestens zum Ende der Mindestvertragsdauer.
20.7. Stellt Net4You die Vorleistung ein und können wir sie nicht gleichwertig ersetzen, können wir den Vertrag mit einer Frist von einem Monat kündigen, auch vor Ablauf der Mindestvertragsdauer; ein Restentgelt fällt in diesem Fall nicht an.
20.8. Mit Vertragsende, aus welchem Grund auch immer, endet unsere Leistungspflicht, und wir löschen gespeicherte oder abrufbereit gehaltene Inhaltsdaten. Deren rechtzeitigen Abruf und ihre Sicherung verantwortet allein der Kunde; aus der Löschung kann er keine Ansprüche ableiten.
20.9. Wir stellen die Telefonanlage bereit und veranlassen die Bereitstellung von SIP-Trunk und Rufnummern durch Net4You in der im Angebot vereinbarten Frist, sobald der Kunde die Voraussetzungen nach Punkt 20.27 geschaffen hat. Überschreiten wir diese Frist aus Gründen, die wir zu vertreten haben, um mehr als vier Wochen, erhält der Kunde eine Gutschrift von EUR 13,00 exkl. USt je Woche der Überschreitung. Dies gilt nicht bei Verzögerungen durch Dritte, die nicht unsere Erfüllungsgehilfen sind. Weitergehende Schadenersatzansprüche bestehen nur nach Punkt 20.19.
20.10. Störungen meldet der Kunde unverzüglich unter +43 3535 711 86 oder office@smartbit.at (Montag bis Donnerstag 8:00 bis 17:00 Uhr, Freitag 8:00 bis 12:00 Uhr); für Folgen einer unterlassenen Meldung haften wir nicht. Er unterstützt uns bei der Suche nach Störungs- und Fehlerort und gewährt uns und unseren Beauftragten den nötigen Zutritt. Störungen der Telefonie, die wir oder Net4You zu verantworten haben, werden über Net4You längstens innerhalb von zwei Wochen ab Meldung behoben; bei Überschreitung gilt Punkt 20.9 sinngemäß. Störungen der Telefonanlage beheben wir im Rahmen der vereinbarten Betreuung. Störungen mit Ursache im Bereich des Kunden verrechnen wir nach Aufwand.
20.11. Net4You führt Wartungsarbeiten an ihrem Netz mittwochs zwischen 4:00 und 8:00 Uhr durch; in diesem Zeitfenster sind Ausfälle möglich, aus denen, vorbehaltlich Punkt 20.19, keine Ansprüche entstehen. Eine bestimmte Verfügbarkeit oder Mindestwerte der Dienstequalität gelten nur, wenn sie im Angebot ausdrücklich vereinbart sind.
20.12. Auf die einheitliche europäische Notrufnummer 112 wird hingewiesen; Anrufe zu ihr und zu allen österreichischen Notrufnummern sind kostenlos. Bei einem Strom- oder Internetausfall beim Kunden sind der Dienst und damit auch Notrufe nicht verfügbar. Notrufdienste und Behörden können in diesem Fall weder die Rufnummer noch den Standort des Anrufers feststellen, um ihn zurückzurufen oder zu erreichen. Der Kunde informiert alle Nutzer über diese Einschränkungen; wir empfehlen, einen zusätzlichen Zugang zu Notrufdiensten bereitzuhalten.
20.13. Geografische Rufnummern teilt Net4You zu; wir beantragen sie im Namen des Kunden. Die Mitnahme bestehender Rufnummern anderer Anbieter führt Net4You auf Wunsch des Kunden mit ihrem Portierungsformular durch, das der Kunde unterzeichnet. Der Kunde bevollmächtigt uns und Net4You, in seinem Namen alle dafür nötigen Schritte einzuleiten und Unterschriften zu leisten, soweit erforderlich auch die Kündigung beim bisherigen Anbieter. Für eine ordentliche und rechtzeitige Kündigung bei anderen Anbietern und für deren Mindestlaufzeiten und Kündigungsfristen bleibt der Kunde verantwortlich.
20.14. Geografische Rufnummern betreibt der Kunde nur an dem Standort, den er uns dafür angegeben hat, und hält uns aus allfälligem Missbrauch schad- und klaglos; einen vorübergehenden oder dauerhaften Ortswechsel meldet er uns mindestens 14 Tage vorher. Änderungen seiner Anschrift und Kontaktdaten gibt er uns unverzüglich schriftlich bekannt; Aufwand aus einer unterlassenen Meldung trägt er.
20.15. Der Kunde sichert Telefonanlage, Endgeräte und Zugangsdaten gegen fremden Zugriff und hält Passwörter geheim. Er haftet für alle Entgelte aus der Nutzung seines Anschlusses und seiner Zugangsdaten, auch durch Dritte, einschließlich der Entgelte für Mehrwertdienste, außer wir haben die missbräuchliche Nutzung vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. Jeder Missbrauch ist untersagt; der Kunde hält uns gegenüber Ansprüchen daraus schad- und klaglos.
20.16. Bei Verdacht auf Missbrauch oder Gefährdung des Netzes dürfen wir den Anschluss ganz oder teilweise sperren oder durch Net4You sperren lassen, etwa für einzelne Zielbereiche, und informieren den Kunden unverzüglich über Maßnahme und Grund. Bei Zahlungsverzug dürfen wir den Dienst unterbrechen oder den Vertrag auflösen, nachdem wir erfolglos schriftlich oder elektronisch gemahnt, eine Nachfrist von zwei Wochen gesetzt und diese Folge angedroht haben. Bei einer Sperre oder Auflösung aus Gründen beim Kunden schuldet er das Sperrentgelt laut Preisblatt und die monatlichen Entgelte bis zum ersten möglichen Kündigungstermin; weitergehende Schadenersatzansprüche bleiben unberührt.
20.17. Wichtige Gründe für eine sofortige Auflösung oder eine ganze oder teilweise Sperre sind insbesondere Zahlungsverzug nach Maßgabe von Punkt 20.16, die Abweisung eines Insolvenzantrags mangels kostendeckenden Vermögens, mindestens zwei anhängige Exekutionsverfahren gegen den Kunden, die Einleitung eines Liquidationsverfahrens, eine nicht erfüllte Aufforderung zur Sicherheitsleistung oder Vorauszahlung, Missbrauchsverdacht, Verstöße gegen Gesetz, behördliche Auflagen oder Vertrag, Datenverkehr, der Sicherheit oder Stabilität des Netzes gefährdet, Spamming und die Nutzung unsicherer technischer Einrichtungen. Insolvenz-, Exekutions- und Liquidationsgründe gelten nur nach Maßgabe der §§ 25a und 25b IO und nicht, soweit vereinbarte Vorauszahlungen oder Sicherstellungen einer Verschlechterung unserer wirtschaftlichen Situation entgegenstehen.
20.18. Erscheint die fristgerechte Zahlung gefährdet, insbesondere nach einer Sperre wegen Zahlungsverzugs oder in Fällen nach Punkt 20.17, können wir die weitere Leistung von einer angemessenen Sicherheitsleistung oder Vorauszahlung abhängig machen.
20.19. Wir haften bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei leichter Fahrlässigkeit nur für Personenschäden; das gilt auch für Unterbrechungen durch höhere Gewalt, Wartung oder Einschränkungen anderer Netze. Aus technischen Gründen können die Dienste nicht ohne Unterbrechung zugänglich sein und gewünschte Verbindungen nicht immer hergestellt werden; zumutbare vorübergehende Einschränkungen wegen Kapazitätsgrenzen bleiben vorbehalten. Für Datenverluste haften wir nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit; der Kunde speichert seine bei uns gespeicherten Daten selbständig und regelmäßig. Wir haften nicht für übertragene oder zugängliche Inhalte, nicht für Leistungen Dritter, die nicht unsere Erfüllungsgehilfen sind, etwa den Internetzugang des Kunden, und nicht für Schäden aus Nichtbeachtung des Vertrages oder widmungswidriger Verwendung durch den Kunden. Ansprüche setzen voraus, dass der Kunde den Schaden nach Erkennbarkeit zeitnah schriftlich und konkret anzeigt.
20.20. Für Lieferungen und Leistungen aus dem VoIP-Angebot beträgt die Gewährleistungsfrist sechs Monate ab Übergabe. Mängel zeigt der Kunde binnen 14 Werktagen schriftlich und detailliert an; wir beheben sie nach unserer Wahl durch Verbesserung oder Austausch. Ein Rückgriffsrecht gemäß § 933b ABGB ist ausgeschlossen. Ausgenommen sind Mängel aus unrichtiger Behandlung oder nicht von uns bewirkter Montage, Beschädigungen durch atmosphärische Entladungen oder Überspannungen außerhalb unseres Einflussbereiches sowie Verschleißteile, außer der Mangel bestand bereits bei Übergabe.
20.21. Für die Stamm- und Verrechnungsdaten des Kunden sind wir Verantwortliche. Wir übermitteln Net4You die für den Dienst nötigen Stammdaten; diese und die Verkehrsdaten verarbeitet Net4You als eigene Verantwortliche. Bei der virtuellen Telefonanlage in unserem Rechenzentrum verarbeiten wir Sprachnachrichten, Ansagen und Konfiguration als Auftragsverarbeiter des Kunden nach einer gesonderten Vereinbarung gemäß Art. 28 DSGVO. Wir, Net4You und unsere Mitarbeiter wahren das Kommunikationsgeheimnis.
20.22. Die Entgelte nach Punkt 20.29 ziehen wir per SEPA-Lastschrift ein; Rechnungen sind prompt fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist. Monatsentgelte verrechnen wir im Voraus, Verbindungsentgelte monatlich im Nachhinein. Rechnungen senden wir an die vom Kunden bekannt gegebene E-Mail-Adresse. Spesen einer Rücklastschrift aus Gründen beim Kunden und das Bearbeitungsentgelt laut Preisblatt trägt der Kunde. Zahlungen rechnen wir auf die älteste offene Forderung an.
20.23. Die Entgelte erhöhen oder senken sich jeweils zum Ersten eines Kalenderjahres im Ausmaß der Veränderung zwischen der für den Jänner des Vergleichsjahres und der für den Jänner des Vorjahres verlautbarten Indexzahl des Verbraucherpreisindex 2020 (VPI 2020); Ausgangsbasis ist die für Jänner des Jahres des Vertragsabschlusses verlautbarte Indexzahl. Verzichten wir in einem Jahr auf eine Anpassung, bleiben künftige Anpassungen zulässig.
20.24. Diesen Abschnitt 20 und die Entgelte können wir ändern, insbesondere bei geänderten Kosten. Änderungen, die den Kunden ausschließlich begünstigen, gelten ab ihrer Kundmachung. Andere Änderungen teilen wir mindestens drei Monate vor ihrer Wirksamkeit mit Inhalt, Wirksamkeitsbeginn und Hinweis auf das kostenlose Kündigungsrecht per E-Mail oder auf der Rechnung mit; der Kunde kann den Vertrag bis dahin kostenlos kündigen, sonst werden sie wirksam. Indexanpassungen und Preissenkungen begründen kein Kündigungsrecht.
20.25. Einwendungen gegen eine Rechnung erhebt der Kunde schriftlich binnen drei Monaten ab Rechnungsdatum, sonst gilt sie als anerkannt; die Fälligkeit bleibt davon unberührt. Streit- und Beschwerdefälle kann er binnen einem Jahr ab seiner Beschwerde bei uns der Schlichtungsstelle der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR) vorlegen, www.rtr.at/schlichtungsstelle. Beantragt er die Schlichtung binnen drei Monaten ab Erhalt unserer Antwort auf seine Einwendung, ist die Fälligkeit des strittigen Betrags bis zur Streitbeilegung aufgeschoben; den Durchschnitt der letzten drei unbestrittenen Rechnungsbeträge können wir sofort fällig stellen. Ohne Schlichtung beschreitet er binnen drei Monaten ab Zugang unserer Stellungnahme den Rechtsweg, sonst kann er die Einwendungen nicht mehr geltend machen. Ist bei einem Fehler zu seinem Nachteil das richtige Entgelt nicht ermittelbar, schuldet er den Durchschnitt der letzten drei Rechnungsbeträge, bei kürzerer Vertragsdauer den letzten Rechnungsbetrag. Einen Einzelentgeltnachweis erhält er auf Wunsch kostenlos.
20.26. Für Streitigkeiten aus VoIP-Diensten gilt die örtliche Zuständigkeit des für 8700 Leoben sachlich zuständigen Gerichtes als vereinbart.
20.27. a) Telefonanlage: Wir liefern die Telefonanlage mit Grundkonfiguration und dem Funktionsumfang laut Angebot und stellen sie beim Kunden auf oder betreiben sie virtuell in unserem Rechenzentrum. Für eine Anlage beim Kunden empfehlen wir einen Standort mit unterbrechungsfreier Stromversorgung. b) Telefonie: Net4You stellt den SIP-Trunk mit der im Angebot vereinbarten Zahl von Sprachkanälen (gleichzeitig führbaren Gesprächen) und die zugeordneten Rufnummern bereit, für ankommende und abgehende Gespräche ins In- und Ausland. Er läuft über den Breitband-Internetzugang, den der Kunde bei einem Anbieter seiner Wahl mit ausreichender Bandbreite bezieht; dazu kommen SIP-fähige Endgeräte, eine geeignete Verkabelung und eine Stromversorgung. c) Betreuung: im Umfang laut Angebot.
20.28. Fax über VoIP ist technisch eingeschränkt verfügbar; für durchgehend benötigten Faxempfang empfehlen wir einen zusätzlichen Anschluss. Informationen für Nutzer mit Behinderungen erteilen wir auf Anfrage.
20.29. Die Entgelte ergeben sich aus dem Angebot und unserem Preisblatt Telefonie, das wir dem Kunden mit dem Angebot übermitteln. Alle Entgelte verstehen sich in Euro zuzüglich Umsatzsteuer.
Frühere Fassungen
Es gilt bei Vertragsabschluss stets die zu diesem Zeitpunkt aktuelle Fassung. Frühere Fassungen bleiben für Verträge maßgeblich, die während ihrer Geltung abgeschlossen wurden.
- AGB Stand Oktober 2026 (gültig ab 01.10.2026): PDF herunterladen
- AGB Stand Juli 2026 (gültig bis 30.09.2026): PDF herunterladen